Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter im Freistaat Sachsen

Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter im Freistaat Sachsen – gemeinsam statt einsam

 

 

Meine Familie 1998, v.r.n.l. meine Mutter Gesetha, Großmutter Margarethe Elise und Tante Marlene Eva Martini

 

 

Im März 2020 habe ich über meine Pflegekasse an einem kostenfreien Kurs zur Nachbarschaftshilfe im Diakonissenkrankenhaus teilgenommen. Das Kuriose war, ich kam über die Warteliste in diesen Kurs und es war der vorerst letzte, bevor der Ausnahmezustand ausgerufen wurde.

Aufgrund der derzeitigen Situation sind momentan folgende Informationen bis 31.05.2020 im Freistaat Sachsen für Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter gültig. 

Aktuelle Zahlen zur Corona-Entwicklung des Freistaates Sachsen.

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern und meine Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Freistaat Sachsen.

  • Alltagsbegleiter können bedürftige Menschen unterstützen, die noch nicht pflegebedürftig sind mit maximal 32 Stunden pro Monat.
  • Nachbarschaftshelfer unterstützen pflegebedürftige Menschen mit maximal 40 Stunden pro Monat.

 

Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer werden in Stellenausschreibungen oft miteinander verwoben. Wobei eine klare Abgrenzung sehr wichtig ist. 

Deshalb möchte ich das hier ausführen:

 

ALLTAGSBEGLEITER

 

Voraussetzungen als Alltagsbegleiter in Sachsen:

  • Interesse an einem Ehrenamt
  • Sympathie und Empathie für ältere Menschen
  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
  • nicht mit der betreuten Person im gleichen Haushalt lebend
  • kann jede Person ab 18 Jahren übernehmen

 

Tätigkeiten der Alltagsbegleiter:

  • Begleitung zu Arztterminen/Optiker, Behördengängen
  • Freizeitgestaltung, u. a. Vorlesen, Karten spielen, Singen etc.
  • Besuch von Seniorentreffen, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen

 

NACHBARSCHAFTSHELFER

 

Voraussetzungen als Nachbarschaftshelfer in Sachsen:

  • Absolvierung eines von der Pflegekasse/Gesundheitskasse anerkannten Grundkurses zur Nachbarschaftshilfe (Aufbaukurs nach drei Jahren) oder
  • Vergleichsweise andere Berufserfahrungen
  • Anerkennung als Nachbarschaftshelfer  durch die Pflegekasse, bei welcher der Nachbarschaftshelfer versichert ist.
  • Haftpflichtversicherung, Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

 

Tätigkeiten der Nachbarschaftshelfer in Sachsen:

  • Betreuung von Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, im Rahmen einer Einzelbetreuung und entlasten damit die pflegenden Angehörigen
  • Begleitung zu Arztterminen/Optiker, Behördengängen
  • Freizeitgestaltung, u. a. Vorlesen, Karten spielen, Singen etc.
  • Besuch von Seniorentreffen, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen
  • Essen zubereiten, Kochen, Backen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Wohnung putzen etc.
  • Betreuung in Senioren- oder Pflegeheimen ist ebenfalls möglich.

 

Gut zu wissen:

  • Nachbarschaftshelfer können eine maximale Aufwandsentschädigung über 10,00 Euro pro Einsatzstunde in Rechnung an den Pflegebedürftigen stellen.
  • Einkommen aus der Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung ist in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wenn Sie freiberuflich tätig werden, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit anzeigen und beim für Sie zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen.

Mehr erfahren Sie auch über das Pflegenetz Sachsen.

 

Informationensblätter:

 

 

 

Lesen Sie dazu auch gern meine informativen Beiträge:

Dresden, 20.04.2020

©Maren Martini