Eine Vorsorgevollmacht erspart den Nahestehenden viel Leid

Ich war heute bei einer Informationsveranstaltung zum Thema: Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden sich viele wertvolle Hinweise und Informationen.

Die Broschüre zum Betreuungsrecht inklusive der notwendigen Formulare finden Sie hier.

Es war spannend und informativ zugleich. Herr Rechtsanwalt Andrey Greif klärte über die Vor- und Nachteile, Notwendigkeiten und Berücksichtigungen im Umgang mit den Vollmachten auf.

Mein Fazit ist:

Vorsorge sollte ein Muss für jeden ab 18 Jahren sein. Die Sinne vorher geschärft, erspart viel Ärger und evtl. Ohnmacht im Notfall.

Eine Patientenverfügung ist nicht unbedingt notwendig, da die Gesetzesregelungen nicht vorhanden bzw. zu schwammig sind.

Doch das A und O ist die Kommunikation innerhalb der Familie, dass über Themen (die leider immer noch Tabu-Themen in unserer Gesellschaft sind) Leben und Tod zusammen gehören, Krankheit, Unfälle und manchmal leider auch daraus folgender Tod besprochen werden müssen, um den Menschen ein würdevolles (Über/Ab-)Leben zu ermöglichen.

Jeder hat seine eigene Vorstellung, was in einer solchen Situation für ihn und seine Angehörigen das Beste ist. Zumindest finde ich es insofern wichtig, da jeder, der sich in einem Zustand der Ohnmacht befand, nicht wirklich begreifen kann, was da passiert und somit auch nicht wirklich realistische Entscheidungen treffen kann. Ich weiß, dass man da als Angehöriger unter Schock steht und Entscheidungen treffen soll, zu denen man eigentlich nicht in der Lage ist und wenn ich ehrlich bin, auch gar nicht dürfte. Aber die Gesellschaft verlangt es von einem, egal, dass da gerade eine nahe stehende Person verstorben ist oder schwer verletzt im Krankenhaus liegt.

Deshalb appelliere ich an jeden, seine Vorsorgevollmacht mit seinen Wünschen und Vorstellungen vorzuformulieren und zu hinterlegen. Jeder sollte offen damit umgehen und seinen Kindern und Angehörigen mitteilen, was er sich wünscht.

In meinem Fall wünsche ich mir: keine lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn ich letztlich als Pflegefall enden würde und ich möchte eine Seebestattung. Alles andere wäre eine Bürde für meine Kinder. Denn wir müssen uns vor Augen halten: Egal, was kommt, unsere Erben müssen dafür Sorge und die Kosten tragen, was mit uns passiert! Dazu sind sie in dieser Gesellschaft verpflichtet. Sie können nichts ablehnen. 

Wir müssen über diese Themen reden. Denn, wenn wir vorbereitet sind, ist auch der Schock nicht mehr so groß, und wir wissen, was zu tun ist im Sinne des geliebten Menschen, der uns am Herzen liegt!

Dresden, 1. Oktober 2019

Maren Martini