Drittes Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage wurde am 18. November 2020 beschlossen!

Die Folgen der Angst der deutschen Regierung – Das bereits Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gilt ab dem 19. November 2020!

Nur geht es hier gar nicht um den Schutz, sondern es ist klar geschrieben, Überwachung und Kontrolle der deutschen Bürger.

Doch haben wir Menschen nicht selbst die Pflicht, uns und andere vor einem Virus zu schützen? Ich meinerseits war schon immer darauf bedacht, dies einzuhalten. Abgesehen davon, wenn mich das Corona-Virus infiziert und ich Fieber bekomme, werde ich sowieso zuhause bleiben und mich auskurieren. Das habe ich bei einer Erkältung, Fieber, Mumps, Pfeifferschem Drüsenfieber, Röteln, Windpocken immer schon so gehandhabt. Wozu wird da ein Gesetz mit so absurden Eingriffen in die Grundrechte benötigt?

Zu lesen auf den Seiten des Bundestags ist, dass es auch Kritiker des Gesetzes gibt:

„Juristin: Vorgaben des Parlamentsvorbehaltes nicht erfüllt

Die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum kritisierte die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

So müsse der Gesetzgeber das Ziel bestimmen, damit die Behörden ihre Maßnahmen daran ausrichten und Verwaltungsgerichte diese überprüfen könnten. Zudem müssten die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Exekutive aufgezeigt werden, erklärte die Juristin. Für die Behörden müsse klar sein, welche Maßnahmen nicht ergriffen werden dürften, weil sonst die Grundrechte verletzt würden. Ähnliche Bedenken äußerten auch andere Rechtsexperten.

Wirtschaftsverbände kritisieren Eingriffe in Grundrechte 

Zu der Anhörung meldeten sich auch nicht geladene Wirtschaftsverbände zu Wort und machten deutlich, welche Folgen die Pandemie für bestimmte Branchen habe.

So erklärte etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), die möglichen Beschränkungen und faktischen Betriebsschließungen, die nach der neuen Vorschrift des §28a ermöglicht würden, stellten Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit dar. Sie bedürften zwingend einer gesetzlich zu regelnden staatlichen Ersatzleistung.“

Aber im letzten Absatz des

Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite steht auch:

Mit dem vom Deutschen Bundestag am 18. November 2020 beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zum
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird nun in § 5 Absatz 1 des
Infektionsschutzgesetzes eine ausdrückliche regelmäßige Berichtspflicht für den Fall der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt. Die Bundesregierung ist dieser bereits in den vergangenen
Wochen und Monaten selbstständig nachgekommen. Die Normierung dieser Berichtspflicht ist dennoch ein wichtiges Signal zur Herstellung von Transparenz und für den Anspruch auf verlässliche Informationen.“

Lässt sich daraus schlussfolgern, wenn es keine Epidemie gibt, tritt das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gar nicht erst in Kraft? Denn den Zahlen nach hatten und haben wir keine Epidemie! So fürchtet euch nicht, sondern argumentiert mit den richtigen Worten für Liebe, Freiheit und Demokratie! Gewalt muss nicht mit Gegengewalt beantwortet werden. Es zeigt nur die Schwäche und Angst der deutschen Regierung, die Menschen zu unterdrücken, weil es anders nicht gelingt. Gab es jemals Gespräche mit den Bürgern, da sie diese doch eigentlich vertreten  und für sie entscheiden? Wann haben Frau Merkel und Konsorten je das Gespräch mit der Bevölkerung gesucht? Sie haben entschieden und ihre Verordnungen und Gesetze undemokratisch durchgeboxt.

 

19. November 2020

Maren Martini