Nachbarschaftshelferin ab Juni 2023 in Tessin (MV)
Im März 2020 hatte ich das Glück über meine Pflegekasse an einem kostenfreien Kurs zur Nachbarschaftshilfe im Diakonissenkrankenhaus Dresden teilnehmen zu können. Das Kuriose war, ich kam über die Warteliste in diesen Kurs und es war der vorerst letzte, bevor der Ausnahmezustand ausgerufen wurde.
Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern und meine Informationen beziehen sich auf den Freistaat Sachsen. Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer werden in Stellenausschreibungen oft miteinander verwoben. Wobei eine klare Abgrenzung wichtig ist.
Dazu habe ich hier ausführlicher geschrieben.
NACHBARSCHAFTSHELFER
Voraussetzungen als Nachbarschaftshelfer:
- Absolvierung eines von der Pflegekasse/Gesundheitskasse anerkannten Grundkurses zur Nachbarschaftshilfe (Aufbaukurs nach drei Jahren) oder
- Vergleichsweise andere Berufserfahrungen
- Anerkennung als Nachbarschaftshelfer durch die Pflegekasse, bei welcher der Nachbarschaftshelfer versichert ist.
- Haftpflichtversicherung, Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Tätigkeiten der Nachbarschaftshelfer:
- Betreuung von Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, im Rahmen einer Einzelbetreuung und damit Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Begleitung zu Arztterminen/Optiker, Behördengängen
- Freizeitgestaltung, u. a. Vorlesen, Karten spielen, Singen etc.
- Besuch von Seniorentreffen, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen
- Essen zubereiten, Kochen, Backen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Wohnung putzen etc.
- Betreuung in Senioren- oder Pflegeheimen ist ebenfalls möglich
Gut zu wissen:
- Als nebenberufliche Nachbarschaftshelferin kann ich eine Aufwandsentschädigung über 8,00 Euro in MV pro Einsatzstunde in Rechnung an den Pflegebedürftigen stellen. Dieser Betrag kann über den Entlastungsbetrag (Er beträgt monatlich 125,00€.) über die Pflegekasse abgerechnet werden. Nachbarschaftshelfer unterstützen pflegebedürftige Menschen nebenberuflich mit maximal 20 Stunden pro Monat.
- Ich unterstütze Sie gern im Haushalt, bei der Tierbetreuung/-versorgung und was über 12,5 Stunden im Monat hinaus geht, stelle ich als Freiberuflerin in Rechnung.
- Einkommen aus Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Als freiberuflich Tätige, muss ich bei meinem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur eine Nebentätigkeit anzeigen und beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer (sofern nicht schon geschehen) beantragen.
Mehr erfahren Sie auch über das Pflegenetz Sachsen und über den PflegestützpunktMV.
Gern begleite ich Sie als Nachbarschaftshelferin in Rostock-Reutershagen. Meine Weiterbildungsnachweise und Zertifikate finden Sie hier.
Zur besseren Organisation als Nachbarschaftshelferin habe ich für Sie Häufige Fragen_23.01.2023 zusammengefasst. Bitte lesen Sie diese vor Kontaktaufnahme durch.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gern per E-Mail: kontakt@maren-martini.de.
Lesen Sie dazu auch gern meine informativen Beiträge:
- Eine Vorsorgevollmacht erspart den Angehörigen viel Bürokratie
- Ätherische Öle und Aromatherapie
- Aroma-Öle
Dresden, 01.02.2021-2023
©Maren Martini
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