Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter im Freistaat Sachsen – gemeinsam statt einsam

Meine Familie 1998, v.r.n.l. meine Mutter Gesetha, Großmutter Margarethe Elise und Tante Marlene Eva Martini
Im März 2020 habe ich über meine Pflegekasse an einem kostenfreien Kurs zur Nachbarschaftshilfe im Diakonissenkrankenhaus teilgenommen. Das Kuriose war, ich kam über die Warteliste in diesen Kurs und es war der vorerst letzte, bevor der Ausnahmezustand ausgerufen wurde.
Aufgrund der anhaltenden Situation sind momentan folgende Informationen im Freistaat Sachsen für Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter gültig.
Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern und meine Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Freistaat Sachsen.
- Alltagsbegleiter können bedürftige Menschen unterstützen, die noch nicht pflegebedürftig sind mit maximal 32 Stunden pro Monat.
- Nachbarschaftshelfer unterstützen pflegebedürftige Menschen mit maximal 40 Stunden pro Monat.
Beide Tätigkeiten sind ehrenamtlich. Wer im Ehrenamt mindestens ein Jahr tätig ist, kann sich dieses anerkennen lassen und eine Ehrenamtskarte beantragen.
Wie Sie hilfsbedürftige Menschen als Alltagsbegleiter unterstützen können, oder wenn Sie selbst Hilfe benötigen, habe ich hier für Sie verlinkt.
Alltagsbegleiter und Nachbarschaftshelfer werden in Stellenausschreibungen oft miteinander verwoben. Wobei eine klare Abgrenzung sehr wichtig ist.
Deshalb möchte ich das näher ausführen:
ALLTAGSBEGLEITER
Voraussetzungen als Alltagsbegleiter in Sachsen:
- Interesse an einem Ehrenamt
- Sympathie und Empathie für ältere Menschen
- Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- nicht mit der betreuten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
- nicht mit der betreuten Person im gleichen Haushalt lebend
- kann jede Person ab 18 Jahren übernehmen
Tätigkeiten der Alltagsbegleiter in Sachsen:
- Begleitung zu Arztterminen/Optiker, Behördengängen
- Freizeitgestaltung, u. a. Vorlesen, Karten spielen, Singen etc.
- Besuch von Seniorentreffen, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen
NACHBARSCHAFTSHELFER
Voraussetzungen als Nachbarschaftshelfer in Sachsen:
- Absolvierung eines von der Pflegekasse/Gesundheitskasse anerkannten Grundkurses zur Nachbarschaftshilfe (Aufbaukurs nach drei Jahren) oder
- Vergleichsweise andere Berufserfahrungen
- Anerkennung als Nachbarschaftshelfer durch die Pflegekasse, bei welcher der Nachbarschaftshelfer versichert ist.
- Haftpflichtversicherung, Deckungssumme von mindestens 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Tätigkeiten der Nachbarschaftshelfer in Sachsen:
- Betreuung von Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, im Rahmen einer Einzelbetreuung und entlasten damit die pflegenden Angehörigen
- Begleitung zu Arztterminen/Optiker, Behördengängen
- Freizeitgestaltung, u. a. Vorlesen, Karten spielen, Singen etc.
- Besuch von Seniorentreffen, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen
- Essen zubereiten, Kochen, Backen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Wohnung putzen etc.
- Betreuung in Senioren- oder Pflegeheimen ist ebenfalls möglich
Gut zu wissen:
- als Nachbarschaftshelfer kann ich eine maximale Aufwandsentschädigung über 10,00 Euro pro Einsatzstunde in Rechnung an den Pflegebedürftigen stellen.
- Einkommen aus Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Als freiberuflich Tätiger, muss ich bei meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit anzeigen und beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragen.
Mehr erfahren Sie auch über das Pflegenetz Sachsen.
Informationensblätter:
- FSS_FB_Nachbarschaftshilfe-Alltagsbegleitung_PDF-UA
- FSS_FB_Senioren_PDF-UA
- Formular_zur_Weitergabe_und_Veroeffentlichung_von_Daten
- Informationsblatt zur Nachbarschaftshilfe
- Aktuell_Informationsblatt steuerrechtliche Beurteilung der Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe
Gern begleite ich Sie nebenberuflich als Alltagsbegleiter oder Nachbarschaftshelfer.
Zur besseren Organisation habe ich unter Häufige Fragen_01.02.2021 zusammengefasst, was Sie vorher bitte durchlesen sollten. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gern per E-Mail: kontakt@maren-martini.de.
Lesen Sie dazu auch gern meine informativen Beiträge:
- Eine Vorsorgevollmacht erspart den Nahestehenden viel Leid
- Ätherische Öle und Aromatherapie
- Aroma-Öle
Dresden, 01.02.2021
©Maren Martini